Herzlich willkommen!
Mit der Weiterbildung AWA Zollfachkraft // AWA Customs Specialist wendet sich die AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE explizit an Zollsachbearbeiterinnen und Zollsachbearbeiter in Unternehmen, die Fachkenntnisse im Zollbereich und in der Außenwirtschaft erwerben, vertiefen und nachweisen möchten. Die Weiterbildung AWA Zollfachkraft // AWA Customs Specialist schließt mit einem institutsinternen Abschluss ab. Für die Entwicklung des AWA Abschlusses wurde der Zoll-Kompetenzrahmen der Europäischen Union zugrunde gelegt. http://ec.europa.eu/taxation_customs/common/eu_training/competency/index_de.htm
Um das institutsinterne Zertifikat AWA Zollfachkraft // AWA Customs Specialist zu erhalten, müssen Sie 15 absolvierte Seminartage bei der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE nachweisen können. Fernlehrgänge werden dabei mit 0,7 Seminartagen pro Lehrbrief, 60- und 90-Minuten-Webinare mit 0,1 Seminartagen, halbtägige Webinare mit 0,5 Seminartagen, eintägige Webinare mit einem Seminartag, mehrtägige Webinare mit 1 bis 5 Seminartagen (je nach Webinardauer) berücksichtigt. Eintägige Inhouse Trainings der AWA werden mit einem Seminartag, halbtägige Trainings mit 0,5 Seminartagen berücksichtigt. Sie können Fernlehrgänge, Inhouse Trainings, Webinare oder Seminare wählen, die das EU Zoll-Recht zum Inhalt haben. Weiterhin können fünf Tage aus dem Thema Exportkontrolle anerkannt werden. Sie können dazu aus folgenden Seminaren/Webinaren wählen: Exportkontrolle für Einsteiger, Exportkontrolle für Fortgeschrittene, Webinar Exportkontrolle für Einsteiger, Webinar Exportkontrolle kompakt und Fernlehrgang Exportkontrolle. Ausnahmen bilden Sonderveranstaltungen, wie zum Beispiel Konferenzen, Insider Forum, International VAT Summit, Diskussionsforen etc. Sie finden keine Berücksichtigung beim Abschluss.
Wenn Sie in den vergangenen Jahren an AWA-Schulungen teilgenommen haben, erkennen wir diese im Hinblick auf den institutsinternen Abschluss AWA Zollfachkraft // AWA Customs Specialist an. Die Voraussetzung zur Anerkennung ist, dass die Schulungen auch das Recht des Unionszollkodexes abbilden. Dies können Sie wie folgt prüfen: Weiterbildungen, die auf dem Zertifikat nachweisen, dass die Schulungsinhalte auf dem UZK basieren oder Weiterbildungen, die ab dem 01.05.2016 besucht worden sind. Weisen Ihre in der Vergangenheit besuchten Seminare nicht die geforderten Schulungsinhalte aus oder liegen zeitlich vor dem 01.05.2016, können Sie das geforderte UZK-Wissen durch den Besuch von Schulungen zum UZK nachholen.
Sie können die beiden AWA-Seminare zum UZK besuchen.
Unionszollkodex – UZK-Kompakt (1 Tag) und
UZK – Intensiv-Workshop (2 Tage)
Alternativ zu den UZK-Seminaren steht das Refresher Zoll zur Auswahl
Zoll Refresher (3 Tage)
Genaue Details zu den Voraussetzungen und die wichtigsten Fragen und Antworten finden Sie auf unserer Homepage www.awa-seminare.com/zollfachkraft
Sie haben die oben genannten Voraussetzungen erfüllt?
Dann nennen Sie bitte Ihre persönlichen Daten sowie die Titel und die Daten der Fortbildungen, die für den AWA-Abschluss berücksichtigt werden sollen. Diese Fortbildungen werden auf Ihrem Zertifikat mit dem Seminar-Titel und Datum vermerkt. Und laden Sie dann die betreffenden Zertifikate möglichst in einer Datei hoch.
Das Zertifikat ist drei Jahre gültig ab Ausstellungsdatum. Damit Ihr Wissen nicht verloren geht, müssen Sie für den Erhalt des Status innerhalb der drei Jahre zwei Update Seminare sowie ein Spezial-Seminar aus dem Zollbereich nach Ihrer Wahl besuchen und erneut die Zertifikate der besuchten Seminare einreichen. Bitte legen Sie ebenfalls das bestehende Zollfachkraft Zertifikat vor.