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Antrag AWA Zollfachkraft // AWA Customs Specialist

Herzlich willkommen!

Mit der Weiterbildung AWA Zollfachkraft // AWA Customs Specialist wendet sich die AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE explizit an Zollsachbearbeiterinnen und Zollsachbearbeiter in Unternehmen, die Fachkenntnisse im Zollbereich und in der Außenwirtschaft erwerben, vertiefen und nachweisen möchten. Die Weiterbildung AWA Zollfachkraft // AWA Customs Specialist schließt mit einem institutsinternen Abschluss ab. Für die Entwicklung des AWA Abschlusses wurde der Zoll-Kompetenzrahmen der Europäischen Union zugrunde gelegt. 

Um das institutsinterne Zertifikat AWA Zollfachkraft // AWA Customs Specialist zu erhalten, müssen Sie 15 absolvierte Seminartage bei der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE nachweisen können. Fernlehrgänge werden dabei mit 0,7 Seminartagen pro Lehrbrief, 60- und 90-Minuten-Webinare mit 0,1 Seminartagen, halbtägige Schulungen mit 0,5 Seminartagen, eintägige Schulungen mit einem Seminartag, mehrtägige Schulungen mit 1 bis 5 Seminartagen (je nach Dauer) berücksichtigt. Eintägige Inhouse Trainings der AWA werden mit einem Seminartag, halbtägige Trainings mit 0,5 Seminartagen berücksichtigt. Sie können Fernlehrgänge, Inhouse Trainings, Webinare oder Seminare wählen, die das EU Zoll-Recht zum Inhalt haben. Weiterhin können fünf Tage aus dem Thema Exportkontrolle anerkannt werden. Sie können dazu aus folgenden Schulungen wählen: Exportkontrolle für Einsteiger, Exportkontrolle für Fortgeschrittene oder Fernlehrgang Exportkontrolle. Ausnahmen bilden Sonderveranstaltungen, wie zum Beispiel Konferenzen, Insider Forum, International VAT Summit, Diskussionsforen etc. Sie finden keine Berücksichtigung beim Abschluss.

Wenn Sie in den vergangenen Jahren an AWA-Schulungen teilgenommen haben, erkennen wir diese im Hinblick auf den institutsinternen Abschluss AWA Zollfachkraft // AWA Customs Specialist an. Die Voraussetzung zur Anerkennung ist, dass die Schulungen auch das Recht des Unionszollkodexes abbilden. Dies können Sie wie folgt prüfen: Weiterbildungen, die auf dem Zertifikat nachweisen, dass die Schulungsinhalte auf dem UZK basieren oder Weiterbildungen, die ab dem 01.05.2016 besucht worden sind. Weisen Ihre in der Vergangenheit besuchten Seminare nicht die geforderten Schulungsinhalte aus oder liegen zeitlich vor dem 01.05.2016, können Sie das geforderte UZK-Wissen durch den Besuch der Schulung Zoll Refresher (3 Tage) nachholen.

Genaue Details zu den Voraussetzungen und die wichtigsten Fragen und Antworten finden Sie auf unserer Homepage www.awa-seminare.com/zollfachkraft

Sie haben die oben genannten Voraussetzungen erfüllt?

Dann nennen Sie bitte Ihre persönlichen Daten sowie die Titel und die Daten der Fortbildungen, die für den AWA-Abschluss berücksichtigt werden sollen. Diese Fortbildungen werden auf Ihrem Zertifikat mit dem Seminar-Titel und Datum vermerkt. Und laden Sie dann die betreffenden Zertifikate möglichst in einer Datei hoch.

Das Zertifikat ist drei Jahre gültig ab Ausstellungsdatum. Damit Ihr Wissen nicht verloren geht, müssen Sie für den Erhalt des Status innerhalb der drei Jahre zwei Update-Schulungen sowie eine Spezial-Schulung aus dem Zollbereich nach Ihrer Wahl besuchen und erneut die Zertifikate der besuchten Schulungen einreichen. Bitte legen Sie ebenfalls das bestehende Zollfachkraft Zertifikat vor.

Datenschutzerklärung

Wir verwenden die von Ihnen angegebenen Daten dazu, Ihren Antrag auf Erhalt der "AWA Zollfachkraft // AWA Customs Specialist" zu prüfen und, im Falle eines positiven Ergebnisses, zur Zusendung des Zertifikates. Ihrer Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

(Dies ist eine Pflichtfrage.)
Ich bin damit einverstanden, dass die von mir gemachten Angaben gespeichert werden und zur Durchführung der gewünschten Dienstleistung verwendet werden.
Persönliche Angaben
(Dies ist eine Pflichtfrage.)
Geben Sie hier die Daten zu Ihrer Person ein.
(Dies ist eine Pflichtfrage.)
Bitte tragen Sie eine Versandadresse für das Zertifikat "AWA Zollfachkraft // AWA Customs Specialist" ein. Es wird per Post an die gewünschte Adresse geschickt.
Aus Wunsch informieren wir gerne Ihren Vorgesetzten über die Erlangung des Abschlusses. Teilen Sie uns hierzu bitte die Kontaktdaten Ihres Vorgesetzten mit. 
Angaben zu den besuchten Weiterbildungen
Bitte geben Sie die von Ihnen besuchten Weiterbildungen mit Titel und Datum an, die für den Abschluss berücksichtigt werden sollen. Übernehmen Sie den Titel und das Datum aus Ihren AWA Zertifikaten.
Bitte laden Sie hier Ihre Zertifikate hoch (bevorzugt in einer Datei).
Schlussbemerkungen
Möchten Sie uns noch etwas mitteilen?